Umweltfreundlich ohne MehrkostenStrom aus Wasserkraft

100% Ökostrom muss nicht mit hohen Aufpreisen verbunden sein! Unser Strom stammt ausschließlich aus erneuerbaren Energien: gefördert nach EEG und sonstige Erneuerbare aus Wasserkraft.
Und: Sinken die Weltmarktpreise, lassen wir alle unsere Kundinnen und Kunden daran teilhaben. Das macht kein anderer Versorger.

  • Ehrliche und nachhaltig günstige Preise
  • Faire Partnerschaft
  • Gleichstellung von Neu- und Bestandskunden

Passen wir zueinander?

 

Finden Sie heraus, ob wir der Richtige für Sie sind.


Ihr direkter Draht zu unsMit Service gut versorgt

Ganz persönlich | Mo. - Fr. | 8:00 - 16:00 Uhr

  06051 83474-0
06051 83474-29
kundenservice@buergergas.de
 Zum Kontaktformular

Gas und Strom hat jeder Versorger. Unsere Haltung und unseren Service nicht.

Wir stehen zu ehrlichen Preisen

Die Tarife auf den Spitzenplätzen der Vergleichsportale sind Mogelpackungen: Für die Versorger sind sie nicht kostendeckend. Je krasser das Schnäppchen, umso drastischer die Erhöhung danach. Davon haben wir die Schnauze voll! Wir stehen fest zu ehrlichen Preisen ohne Hintertür. Bei uns sind Sie langfristig günstiger versorgt.

Wir sind Überzeugungstäter

Wir wollen, dass unsere Kunden bleiben, weil sie von uns überzeugt sind - und dafür legen wir uns ins Zeug. Service ist bei uns keine beliebige Dienstleistung, sondern ein Versprechen! Nehmen Sie uns beim Wort: Unsere Kunden sind unser wichtigster Antrieb. Wir sind täglich hochmotiviert, für Sie das Beste herauszuholen.

Wir haben keinen Spezi-Tarif

Bei uns gibt es keine Zweiklassengesellschaft von Neu- und Bestandskunden. Warum sollen Stammkunden mehr zahlen als Neukunden? Wir sagen ganz klar "Nein" zu Lockangeboten und Monsterboni. Uns interessiert auch nicht, ob jemand mit dem örtlichen Mr. Oberwichtig befreundet ist. Denn wir finden: Alle Kunden sind gleich wichtig!

Wir sind die Rebellen der Branche. Und das ist gut so!

Im Sinne des VerbraucherschutzesIhre Vertragsbedingungen in Kurzform

Tarife und Verträge sollten frei von Floskeln bleiben. Daher sprechen wir mit klaren Worten und beschränken alles Bürokratische auf das notwendige Mindestmaß. Bei uns gibt es keine Vielzahl von Tarif-Varianten. Wir bleiben einfach, transparent und fair. Hier sind die wichtigsten vertraglichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst:

Abnahme und Preise

Die Energiepreise ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt der BürgerGas GmbH. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas bzw. an Strom und zur Zahlung der jeweils aktuellen Entgelte.

Preisanpassung

Preisänderungen werden sechs Wochen vor dem Wirksamwerden schriftlich angekündigt. Im Falle einer Preisänderung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen.

Lieferbeginn

Der Lieferbeginn erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziff. 1 AGB).

Zahlweise

Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich, jeweils zum 1. eines Monats per Lastschriftverfahren oder per Dauerauftrag.

Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß unseren AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

Vollmacht und Gerichtsstand

Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Für Kaufleute im Sinne des HGB gilt der Gerichtsstand Gelnhausen als vereinbart.

Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. als Brief) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach dem Verbrauch der ersten Kilowattstunde auf Grundlage dieses Vertrages nicht jedoch vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsformular als PDF herunterladen.

Das Widerrufsformular ist nur eine Formulierungshilfe. Der Widerruf kann auch mit anderem Text erklärt werden.

Wie sich der Strompreis zusammensetztFaktor Staat beim Stromtarif

Hätten Sie das gewusst? Der staatliche Anteil am aktuellen Strompreis liegt durch Steuern und Umlagen bei etwa 50%.

Die Höhe der gesetzlichen Umlagen und Steuern wird von den Übertragungsnetzbetreibern jedes Jahr aufs Neue festgelegt und müssen von allen Stromanbietern gleichermaßen getragen werden. Auf diese Zahlen haben wir leider keinen Einfluss.

Der gesetzliche EEG Zwangsanteil erneuerbarer Energie liegt zurzeit bei rund 50 %, gefördert nach dem EEG-Gesetz (Erneuerbaren Energien Gesetz). Dieser Strom aus Fotovoltaik und Wind wird mit der EEG-Umlage in Deutschland subventioniert.

Aktuelles zur EEG-Umlage: Ab 01.07.2022 ist die EEG-Umlage weggefallen. Dies berücksichtigen wir automatisch in der Stromrechnung.

Das ändert sich ab Januar 2022Tabelle Steuern und Umlagen

Ab 1. Januar 2022 ändern sich für Sie die gesetzlichen Steuern und Umlagen
(Stand 27.10.2021). Weitere Details zu den Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber: www.netztransparenz.de

 

Erläuterung

Energiesteuer
Besteuerung des Stromverbrauches aufgrund des Stromsteuergesetzes StromStG.

EEG-Umlage
Energiepreisvergütung für den Ausbau an erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz.

NEV-Umlage
Entlastung stromintensiver Unternehmen durch die Stromnetzentgeltung §19 StromNEV.

Offshore-Umlage
Risikoentlastung der Windparkbetreiber nach Energiewirtschaftsgesetz §17f EnWG.

AbLaV-Umlage
Absicherung der Versorgungssicherung gemäß der Verordnung zu abschaltbaren Lasten §18 AbLaV.

Mehrwertsteuer
19 % Mehrwertsteuer auf alle Preis-Bestandteile des Stroms.

Der Strom-MixStromkennzeichnung

Angaben für Strom nach Energiewirtschaftsgesetz:
Der Energieträgermix zur Stromerzeugung in Deutschland setzt sich aus 39,2 % erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG, 6 % sonstigen Erneuerbaren Energien, 12,9 % Kernenergie, 28,9 % Kohle, 11,8 % Erdgas, 1,2 % Sonstige fossile Energieträger zusammen. Damit sind 350 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0003 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden. (Angaben Referenzjahr 20201)

Allgemeiner gesetzlicher Hinweis nach EnW-Gesetz und EE-Gesetz 2014 §60 zur EEG Umlage:
Die gesamte Strommenge der BürgerGas GmbH unterlag und unterliegt der vollen EEG Umlage nach §60 für nichtprivilegierte Letztverbraucher. Diese Umlage wurde und wird von den Stromkunden einkassiert, von einem Wirtschaftsprüfer testiert und an die Übertragungsnetzbetreiber abgeführt. Die jeweils gültige Umlage und die Strommengen sind unter http://www.netztransparenz.de/de/EEG-Umlage.htm für alle Stromversorger und Netzbetreiber veröffentlicht. Privilegierte Stromkunden, die nur reduzierte EEG Umlage zahlen, hat BürgerGas nicht.

Der BürgerGas-Strom-MixUnser Öko-Strom

Unser Öko-Strom unterscheidet sich deutlich vom durchschnittlichen Strom-Mix in Deutschland.
Der Energieträger-Mix von BürgerGas setzt sich aus 57,2 % erneuerbaren Energien nach EEG und 42,8 % Wasserkraft zusammen. In Summe sind das 100% Ökostrom ohne schädliche CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall. Die Grafik zeigt, wie sich unser Strom damit deutlich vom durchschnittlichen Strom-Mix in Deutschland unterscheidet.