Preisanpassung und Gasumlagen – Fragen und Antworten

Was war die Gasbeschaffungsumlage? (Stand 30.9.22)

Der Wirtschaftskrieg führt zu weitreichenden Verwerfungen auf den Energiemärkten. Russland ist kein zuverlässiger Lieferant mehr. Seither ist es immer wieder zur Drosselung des Gasflusses nach Deutschland gekommen.Die Folge: Um die Lieferausfälle zu kompensieren, müssen Gasimporteure kurzfristig Ersatz zu hohen Preisen beschaffen. Die Bundesregierung hatte beschlossen, die Zusatzkosten der Ersatzbeschaffung dieser Gasimporteure – vor allem Uniper – ab 1. Oktober auf alle Gaskunden in Deutschland umzulegen.

Die Umlage sollte ab dem 01.10.2022 gelten und hätte alle drei Monate angepasst werden können, also erstmalig zum 01.01.2023. Der Preisbestandteil der staatlich veranlassten Umlagen (das war auch bei der EEG-Umlage Strom so) müsste von allen Gasversorgern einkassiert werden.

Die Politik hat nun sehr kurzfristig, zwei Tage vor Inkrafttreten, die Gasbeschaffungsumlage wieder abgeschafft und wird die erforderlichen Gelder aus Steuermitteln bereitstellen. Die Umlage wird daher von den Versorgern nicht mehr erhoben.

Was ist die Gasspeicherumlage?

Am 30.04.2022 ist das neue Gasspeichergesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Die Gasspeicher müssen zu bestimmten Stichtagen Mindestfüllstände als Wintervorrat vorweisen. Diese Vorratskosten werden per Umlage ab 01.10.2022 auf alle Gaskunden umgelegt.

Die Mindestbefüllung der Gasspeicher – ähnlich wie die Mindestbevorratung bei Mineralöl – ist wichtig zur Absicherung der Versorgung im Fall von internationalen Lieferstörungen.

Warum erhöht BürgerGas den Preis?

Durch die extrem steigenden Energiepreise infolge des Wirtschafts-Kriegs sind unsere Tarife nicht mehr kostendeckend. Daher können wir eine Anpassung leider nicht vermeiden. Die sich immer weiter zuspitzende Gasmangellage erlaubt keinen Aufschub. Die neuen Abschläge werden erst zum Datum der Preisanpassung erhoben. Das verschafft Ihnen einige Wochen Vorlaufzeit für die Haushaltsplanung.

Warum werden die Abschläge erhöht?

Die steigenden Preise sollen den Kunden nach Empfehlung der Bundesnetzagentur zeitnah mitgeteilt werden, inklusive der erhöhten Abschläge: „Gaskunden müssen sich auf eine Verdreifachung der Abschläge einstellen – mindestens“, sagt Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur (Quelle/Link: RND, 14.07.2022).

Über die hohen Preise soll ein Einsparanreiz gesetzt werden. Hohe Preise zeigen die Knappheit eines Gutes und führen zu einer Dämpfung des Verbrauches. Zudem werden ein Nachzahlungsschock und entsprechende Zahlungsstörungen verhindert.

Mit Inkrafttreten der neuen Umlagen zum 01.10.2022 wäre BürgerGas gesetzlich verpflichtet gewesen, diese für die Wintermengen sofort an die staatlich bestimmten Stellen abzuführen. Durch den kurzfristigen Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wird eine Neuberechnung der Abschläge zum 01.11.22 erforderlich. Diese teilen wir Ihnen bis Mitte Oktober mit.

Die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer geben wir selbstverständlich sofort weiter und haben dies auch schon bei den Abschlägen berücksichtigt. Da die Politik im Anpassungsstress der Kriegswirtschaft ist, kann es kurzfristig sowohl zu einer Änderung der Mehrwertsteuersätze als auch zu einer Korrektur der Umlagen und Steuern kommen. Wir haben selbst darauf keinen Einfluss, sondern nur Arbeit damit.

Sollte ein politischer Gaspreisdeckel in Kraft treten, werden wir Sie auch hierüber rechtzeitig informieren.

Sollten sich die Steuern und Umlagen in wesentlichem Umfang ändern, wird BürgerGas dies mitteilen. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuersenkung und Gasumlagen finden Sie unter diesem Link auf der Homepage der Bundesregierung.

Wie kommt die Höhe der Abschläge zustande?

Die Berechnung von Abschlägen bei Gasverträgen richtet sich generell nach einer Standardformel. Die Gesamtjahreskosten zu aktuellen Preisen werden in 12 gleiche Monatsabschläge geteilt: Abschlag = monatlicher Grundpreis + (kWh-Jahresverbrauch * Arbeitspreis je kWh) /12

In den Sommermonaten wird sehr wenig Gas verbraucht: Der Kunde zahlt mit dem Abschlag daher mehr als seinem Verbrauch entspricht. In den Wintermonaten ist es umgekehrt: Der Kunde zahlt mit dem Abschlag weniger als dem Winterverbrauch entspricht. Über ein Jahr – das ist der übliche Abrechnungszeitraum – gleicht sich das aus, wenn sich Preise (inkl. Umlagen und Steuern) nicht ändern. In kalten Jahren mit höherem Jahresverbrauch gibt es mengenbedingt eine Nachzahlung, in warmen Jahren eine Rückzahlung.

Sonderfall Gasumlagen und Nachholeffekt:

Die geplante Gasbeschaffungsumlage hätte einen Sonderfall ausgelöst, denn sie konnte nicht mit der oben genannten Standardformel gleichmäßig auf das gesamte Jahr gerechnet werden. Zudem gibt es infolge der hohen Gaspreise im Großhandel einen Nachholeffekt. Im Einzelfall können die Abschläge damit insgesamt 2,2- bis 3-fach höher sein als als vorher.

Die Gasbeschaffungsumlage von 2,419 ct/kWh wird nicht mehr erhoben (Stand 30.9.22) daher erfolgt eine Neuberechnung der Abschläge ab 01.11.22.

Für Gasversorger wie BürgerGas sind Umlagen und Steuern nur ein durchlaufender Posten.

Jenseits der Gasumlagen haben sich die Gaspreise bereits seit 2021 erhöht. BürgerGas hat, wie viele Versorger, mit der Preiserhöhung nicht sofort bei allen Kunden die Abschläge erhöht. Spätestens mit der Jahresrechnung werden auf Grundlage der aktuellen Jahresverbräuche die neuen Abschläge automatisch berechnet. Die Abschlagserhöhungen hinken für manche Kunden noch hinter den aktuellen Preisen hinterher. Es gibt daher bei einzelnen Kunden einen Nachholeffekt bei der Abschlagserhöhung von durchschnittlich ca. 10%.

Das Risiko eines kalten Winters um +10% Verbrauchsmenge hat BürgerGas wie in den Vorjahren einkalkuliert. Auch die nötigen Risikozuschläge für den Gashandel sind abgedeckt, weil BürgerGas eine hohe Eigenkapitalquote hat und über 10 Jahre am Markt tätig ist. Der Abschlag, der den monatlichen Grundpreis abdeckt, bleibt (netto) unverändert.

Die Einsparbemühungen der Verbraucher sind bisher unklar. Zwar besteht die Hoffnung auf 5% Einsparung, aber dies kann durch einen kalten Winter, verstärktes Homeoffice, verschleppte Heizungswartung bei Handwerkermangel u.ä. unterlaufen werden.

Trotz aller Diskussion um Klimawandel ist es keinesfalls sicher, dass die Winter generell wärmer werden, und weniger Heizenergie nötig wird. Vermutlich wird das Wetter wechselhafter oder extremer. Es kann statistisch wieder ein kalter Winter mit wochenlangem Dauerfrost kommen.

Die meisten Kunden erhalten im Januar/Februar ihre Verbrauchsabrechnungen. Wir haben die Abschläge so berechnet, dass bei normalem Winter möglichst keine großen Nachzahlungen oder Guthaben entstehen. Mit der Verbrauchsabrechnung wird der Abschlag neu berechnet. Bei Einsparung des Verbrauches wird automatisch auch ein geringerer Jahresverbrauch für die zukünftigen Abschläge errechnet.

In einigen Schnäppchenportalen und Ratgebern wird davon abgeraten, die Abschläge zu erhöhen. Stattdessen sollen die Verbraucher das Geld selbst als Reserve auf die Seite legen. Oft spielen schlechte Erfahrungen mit Billiganbietern eine Rolle, die verdeckte Preiserhöhungen, Bonusprellerei, Nichtauszahlung von Guthaben oder auch überhöhte oder doppelte Abschläge gezogen haben, um eine Vorkasse à la Teldafax zu erlangen. Einige dieser Billiganbieter sind insolvent gegangen, die Vorkasse war oft weitgehend verloren.

Ein solches riskantes Geschäftsmodell der Billiganbieter – meist wurden die Kunden über Preisportale gelockt – hat BürgerGas immer abgelehnt.

Für BürgerGas ist es als schlanker Gasversorger wichtig, dass Zahlungen des Kunden an BürgerGas und Zahlungen von BürgerGas an Lieferanten und Umlagen/Steuerempfänger reibungslos und zeitnah erfolgen. Weder Überzahlung noch Unterzahlung ist in unserem Interesse, wir sind weder Einlagenbank noch Lieferkreditinstitut: Denn da würden nur Banker oder Versicherer mitverdienen.

Können Kunden die Abschläge nicht bezahlen, sollten sie unverzüglich sozialstaatliche Hilfen in Anspruch nehmen (z.B. Wohngeld) oder einen Sozialtarif beim Grundversorger erfragen, der oft in direktem Kontakt mit den entsprechenden Behörden ist oder auch direkt monatlich abrechnen kann.

Politisch wird in Berlin eine finanzielle Belohnung fürs solidarische Einsparen von Gas diskutiert. Solche Bonusmodelle bietet BürgerGas nicht an und auch Minister Habeck hat dies abgelehnt: „Die 50 Euro kriegst du nicht, Alter!“ (Quelle/Link: heute journal, 23.06.2022) Aber es steht dem Kunden frei, einen Versorger zu wählen der solche Bonusmodelle anbietet.

Ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Frist ergibt sich sowohl durch die Änderung der Steuern und staatlich veranlassten Umlagen zum 01.10.2022 als auch durch jede Preiserhöhung.

Energiespartipps

Für Haushaltskunden ist genug Gas vorhanden. Sie sind per Gesetz vor Versorgungsunterbrechung geschützt. Dennoch ist es vernünftig und sinnvoll, im Privathaushalt Gas einzusparen. Nützliche Tipps dazu finden Sie hier auf unserer Webseite.

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