Information zur staatlichen Soforthilfe für Gaskunden im Dezember 2022

Liebe Kundinnen und Kunden,

der Gesetzgeber hat beschlossen, dass der Staat allen Gaskunden im Dezember 2022 eine Soforthilfe leistet, die vom Energieversorger an die Kunden durchgereicht wird. Der Staat ist nicht in der Lage, die Bürger direkt zu entlasten, z.B. über die Finanzämter. Daher müssen die Energieversorger zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben einspringen.

Die staatliche Soforthilfe kann vom Energieversorger laut Gesetz entweder durch Aussetzen des Dezemberabschlags oder mittels einer Sofortgutschrift erfolgen. Sie müssen als Kunde nicht selbst aktiv werden!

Wir haben uns für diesen Weg entschieden:

Wir setzen Ihre vertragliche Abschlagszahlung zum 01. Dezember einmalig aus.

Bitte beachten Sie: Der Vertrag und somit die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber dem Versorger bleiben von der staatlichen Soforthilfe unberührt. Ab Januar 2023 werden wir die Abschläge wieder regulär einziehen.

Die Höhe der staatlichen Soforthilfe ist laut Gesetz nach folgender Formel festgelegt:

“1/12 der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrundeliegenden Jahresverbrauchsprognose * Gesamtbruttoarbeitspreis aus Dezember 2022 + 1/12 des Jahresbruttogrundpreises mit Stand Dezember 2022 = monatlicher Grundpreis Stand Dezember 2022”

In der Regel entspricht der Betrag der Soforthilfe Ihrem tatsächlichen Dezemberabschlag. Die staatliche Soforthilfe werden wir in der Abschlagsaufstellung Ihrer nächsten Jahresrechnung berücksichtigen. Eine genauere Erklärung zur Berechnung der Soforthilfe inklusive einer Beispielrechnung finden Sie hier.

Die Soforthilfe ist unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch im Dezember 2022. Ihre Gaseinsparung im Dezember kommt Ihnen daher über die Jahresverbrauchsabrechnung voll zugute. Die einmalige Soforthilfe soll vom Verbraucher im Dezember nicht voll verheizt werden. Sie ist als finanzielle Brücke für die anstehenden Wintermonate gedacht: Erst im März 2023 kann eine Gaspreisbremse technisch umgesetzt werden.

Übrigens: Alle Infos zum Thema Gas- und Strompreisbremse finden Sie hier.

Energiesparen ist nach wie vor wichtig und sinnvoll!

Der Staat hat die finanziellen Mittel des Bundes für die Soforthilfe planmäßig und zeitnah wie angekündigt bereitgestellt, sodass BürgerGas die Lastschriften der Dezemberabschläge aussetzen konnte.

Den zugehörigen Gesetzestext finden Sie auf der Webseite des Bundesrates.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Bundesregierung.

Ihr BürgerGas-Team

Introbild: Photo by Ayesha Firdaus on Unsplash