Wir nehmen kein Blatt vor den MundKunden fragen - BürgerGas antwortet:

Das Unternehmen BürgerGas

Stimmt es, dass der Gründer von BürgerGas selbst früher gegen Gaspreiserhöhungen protestiert hat?

Ja, BürgerGas-Gründer und Geschäftsführer Dr. Tilmann Haar hat vor der Gasmarktliberalisierung (vor 2008) gegen die Monopolpreise des örtlichen Versorgers protestiert. Das ist aber Schnee von vorgestern, denn inzwischen kann der Verbraucher seinen Anbieter (und dessen Preise und Konditionen) selbst frei auswählen.

Wer sind die Gesellschafter von BürgerGas?

BürgerGas ist ein reines Privatunternehmen, der Gesellschafter ist der Geschäftsführer. Es gibt weder Risikokapitalgeber noch kommunale Anteilseigner, noch Konzernmütter und auch keine Verbindungen zur Mineralölbranche.

Ist BürgerGas wirklich unabhängig?

Ja, BürgerGas ist ein inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen ohne jede Verpflichtung gegenüber Dritten. Deshalb sind wir so effizient, und einzig im Sinne unserer Kunden unterwegs. Viele Energieversorger nennen sich unabhängig, sind es aber nicht.

Unterstützt BürgerGas die Gemeinde oder Stadt?

BürgerGas zahlt wie jeder Gas- und Stromlieferant Konzessionsabgaben an die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der unsere Kunden beliefert werden. Diese Abgaben sind gesetzlich standardisiert und im Gas-/Strompreis enthalten. An unserem Standort – wo unsere Fachkräfte Kunden im Service auch persönlich beraten – zahlen wir Gewerbesteuer und bieten moderne, zukunftssichere Arbeitsplätze.

Wieso sind Sie nicht im Preisvergleich der Portale Verivox bzw. Check24 zu finden?

Den kostspieligen Kampf um Neukunden auf Preisportalen machen wir nicht mit und zahlen grundsätzlich keine Provisionen an Portale und andere Zwischenhändler. BürgerGas gibt es nur direkt bei BürgerGas.

Wechsel

Ist die Versorgung durch BürgerGas sicher?

Die Zuverlässigkeit der Netze wird von den Aufsichtsbehörden überwacht. Alle Anbieter müssen durch dieselbe Leitung zum Haus liefern. Es ist gesetzlich garantiert, dass auch am Tag der Umstellung unterbrechungsfrei Gas oder Strom fließen.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein – der Wechsel ist für Sie kostenfrei. Dies ist gesetzlich so geregelt.

Muss am Hausanschluss etwas montiert werden?

Der Hausanschluss bleibt unverändert. Alle Geräte funktionieren wie vorher. Eine durchgängige Energieversorgung ist auch am Tag des Wechsels gesetzlich garantiert.

Wer liest den Zählerstand ab?

Die Netzdienste dürfen weiter den Zähler ablesen oder von Ihnen erfragen. Der Netzbetreiber/Messstellenbetreiber meldet den Zählerstand dann an uns und wird von BürgerGas dafür bezahlt (Teil der Netzentgelte).

Wer kommt bei technischen Problemen?

Lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig vom Fachbetrieb warten. Da ändert sich bei einem Wechsel zu BürgerGas nichts. Am Gas- und Stromzähler hängt ein Hinweisschild mit einer Notfallrufnummer des Netzbetreibers/Messstellenbetreibers, falls es am Hausanschluss Probleme gibt. Auch da ändert sich bei einem Wechsel zu BürgerGas nichts.

Wie sind die Rollen zwischen Netzbetreiber und BürgerGas verteilt?

BürgerGas beauftragt den Netzbetreiber, Gas oder Strom durch das Leitungsnetz bis zum Hausanschluss zu transportieren. Der Netzbetreiber erhält dafür von BürgerGas ein Netzentgelt, mit dem der Ausbau, der Betrieb und die Wartung des Netzes bezahlt werden. Das Netzentgelt samt Zähler und Messung ist im BürgerGas-Preis bereits enthalten. Der Netzbetreiber muss neutral sein, da er von allen Lieferanten gleichermaßen beauftragt und bezahlt wird.

Ich bin vor Kurzem mit Strom zu BürgerGas gewechselt, dann sind 2 Glühbirnen durchgebrannt. Was ist passiert?

Beim Stromwechsel gibt es keinen Schaltimpuls im Netz. Es war also purer Zufall mit den 2 Glühbirnen, deren Lebenszeit wohl abgelaufen war. Sehen Sie es als Chance nun auf LED-Technik umzustellen mit 80% weniger Verbrauch.

Hallo, ich bin Käufer eines Hauses und werde momentan vom Grundversorger versorgt. Habe jetzt einen Vertrag von denen zugeschickt bekommen. Wie verhalte ich mich, wenn ich zu Ihnen wechseln möchte?

Einfach einen Auftrag an BürgerGas senden, und keinen Laufzeitvertrag beim Altversorger unterjubeln lassen. Sie sind in der jederzeit kündbaren Grundversorgung abgesichert, es kommt hier auf einige Tage nicht an.

Wie agieren Sie, wenn der Altversorger behauptet, die Kündigung von Ihnen nicht fristgerecht erhalten zu haben, und mich somit gar nicht aus dem Altvertrag entlässt?

Das ist nur ein Problem bei Laufzeitverträgen, wenn das enge Zeitfenster des Sonderkündigungsrechts, z.B. bei Preiserhöhungen, verpasst wird. In dem Fall raten wir Kunden, selbst zu kündigen. Diverse Billiganbieter sind berüchtigt dafür, Kunden mit Billigstpreisen und Monsterboni zu ködern und in der Laufzeitverlängerung abzukassieren. Den Vertrag, den Sie unterschrieben haben, müssen Sie einhalten, auch wenn das bitter sein mag. Wir können Sie erst zum Laufzeitende übernehmen.

Produkte

Woher stammt das Gas von BürgerGas?

Es handelt sich um Weltmarktgas mit Standardeigenschaften. H-Gas kommt überwiegend aus Norwegen und Russland, L-Gas kommt überwiegend aus Deutschland und Holland.

Der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas liegt im Brennwert pro Kubikmeter. H-Gas („High Caloric“) hat einen höheren Brennwert, setzt mehr Energie bei der Verbrennung frei. Abgerechnet wird von den Gaslieferanten immer nur der Energiegehalt des Gases in kWh, und das sehen Sie auf der Gasrechnung. Welche Art von Gas bei Ihnen im Netz geliefert werden kann, entscheidet der Netzbetreiber. Der Rückgang der alten L-Gas-Quellen in Deutschland und Holland macht vielerorts den Wechsel auf H-Gas notwendig.

Unser Netzbetreiber hat die Umstellung von L-Gas auf H-Gas angekündigt und unsere Heizungsgeräte erfasst. Ändert sich mein Vertrag oder mein Tarif?

Der zuständige Netzbetreiber übernimmt die komplette Organisation und Durchführung, auch die Anpassung der Geräte für alle Gaslieferanten in seinem Netzgebiet. Nach der Umstellung der Gasgeräte wird die Leitung mit H-Gas befüllt und die Lieferung durch BürgerGas funktioniert wie gehabt. Ihr BürgerGas-Vertrag und -Tarif ändern sich nicht.

Vielleicht denken Sie einmal darüber nach Ihr Angebot um die Öko-Komponente zu erweitern; wir können uns gut vorstellen, 10 %-Biogas-Beimengung zu kaufen.

Wir haben die Möglichkeiten der Biogasbeimischung immer wieder überprüft. Biogas aus Maismonokulturen oder Massentierhaltung überzeugen uns nicht, Biogas aus vermischten Abfallstoffen ist wegen Qualitätsschwankungen meist nur für direkte örtliche Industrieheizung oder Verstromung geeignet. Reste aus der Zuckerfabriken sind nach unserer Auffassung zu wertvoll, um als Biogas verbrannt zu werden. Meist werden diese zuckerhaltigen Reste zum Nahrungsmittel Melasse-Sirup (kennt man als Brotaufstrich) oder nahrhaftem Viehfutter verarbeitet.

Mit der CO2-Steuer auf fossiles Erdgas wird ab 1.1.2021 der Ausbau der Erneuerbaren Energien beim Strom automatisch per Gesetz gefördert. Statt einer 10% Biogasbeimischung aus einer fernen Industriezuckerfabrik – die selbst mit fossilem Erdgas oder Öl befeuert wird –  können Sie regional was tun: Pflanzen Sie einen Extra Baum im Garten, der das Co2 aufnimmt.   

Wo kauft BürgerGas das Erdgas? Gazprom, Statoil oder wo?

Wir kaufen das Erdgas bei verschiedenen freien Großhändlern ein, was üblicherweise vertraulich ist, und so ist es auch bei uns. Aber Sie können sich denken, dass Energiegroßkonzerne weder im Endkundenpreis noch im Großhandelspreis besonders attraktiv sind.

Wird das Gas, das Sie liefern, mit Fracking gewonnen? Wie sieht es mit der Umweltverträglichkeit aus, in meiner Region soll in Zukunft gebohrt werden.

Am Großhandelsmarkt gibt es keine Spezifikation „konventionelles Gas“ oder „Fracking-Gas“. Fracking (Aufbrechen gashaltiger Gesteinsschichten) ist in Deutschland noch im Versuchsstadium. Daher besteht das Gas, auch BürgerGas, noch über Jahre überwiegend aus konventionell gewonnenem Gas.

Ich bin seit 2 Jahren Kunde bei Ihnen. Bitte bestätigen Sie mir, dass ich kein Putingas bekomme! Wenn ich doch Putingas bekomme, machen Sie mir bitte ein Angebot, um von den Russen frei zu kommen. Sollte dies nicht möglich sein, werde ich meine Heizung auf Pellets umstellen.

Am Großhandelsmarkt gibt es keine Spezifikation, wo das Gas gefördert wurde oder mit welcher Methode. Russisches Erdgas können Sie heute nur ausschließen, wenn Sie 100% Biogas verwenden oder auf andere Energieträger umstellen. Bei Pellets haben Sie auch keine 100 %ige Sicherheit, dass nicht doch ein paar Holzspreißel von einer russischen Kiefer verarbeitet wurden.

Gibt es verschiedene Stromtarife, z.B. für Nachtspeicher-Heizungen?

Wir haben nur einen Einheits-Tarif für Haushaltsstrom, für Nachtspeicherheizungsstrom gibt es spezielle Anbieter. Sofern bei Ihnen Erdgas verfügbar ist, sollten Sie sich über eine Umstellung der Heizung vom örtlichen Heizungshandwerker beraten lassen.

Wir beziehen bereits unser Gas von Ihnen. Können wir als Betreiber einer Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch den zusätzlich benötigten Strom von Ihnen beziehen?

Ja, Bürgergas liefert, wenn die Sonne nicht scheint.

Für die staatliche Förderung einer Wallbox benötigen wir einen Ökostrom-Nachweis für unseren Stromvertrag. Bitte senden Sie uns die entsprechenden Nachweise zu.

Es gibt immer mehr Elektroautos, deren große Batterien über spezielle Ladesäulen aufgeladen werden können. Für die eigene Garage gibt es Ladesäulen zur Montage an der Wand: sog. Wallboxen. Oft gibt es Fördergelder zur Installation, mit der Voraussetzung, dass nur Superökostrom (d.h. extra teuer zertifizierter Strom) geliefert werden darf.

Diese Wallboxen zur Schnellladung für reine Elektroautos können nicht an den Haushaltsstrom angeschlossen werden, sondern benötigen eine spezielle Installation und einen eigenen Stromzähler, ähnlich Wärmepumpe, Nachtspeicher oder Gewerbestrom.

Derartige Stromzähler bedient BürgerGas nicht.

Beziehen Sie Haushaltsstrom von BürgerGas, können Sie damit selbstverständlich Kleinfahrzeuge wie Elektrofahrrad oder kleinere Plug-In-Hybride aufladen. Übersteigt der Jahresverbrauch den haushaltsüblichen Wert von 10.000 kWh, kann der Netzbetreiber einen neuen Zähler (sog. “Intelligenten Zähler” oder “Gewerbestromzähler”) einbauen und der Strom für diesen Zähler kann dann – unabhängig vom Haushaltsstrom – von spezialisierten Anbietern für Schnellladestrom oder Gewerbestrom bezogen werden.      

Preise

Sie werben mit günstigen Preisen, aber die Tarife in den Portalen sind viel günstiger.

Stimmt. Doch sind das leider keine ehrlichen Preise. Für die Versorger sind sie nicht kostendeckend. Will heißen:  Je krasser das Schnäppchen, desto drastischer die Erhöhung danach. Wir müssen im zweiten Jahr nicht erhöhen, um den Erstjahresbonus wieder reinzuholen (samt den Provisionen und Schnickschnackaufwand). Wer seinen Anbieter also nicht ständig durchwechseln will, ist bei uns günstiger versorgt.

Warum bieten Sie denn keine 200 EUR Neukundenbonus wie andere Anbieter?

Sie glauben doch nicht, dass Sie da 200 EUR geschenkt bekommen? Je höher der Bonus, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde um den Bonus geprellt wird und/oder der Zweitjahrespreis (gern versteckt in E-Mail oder Werbeflyern) umso höher ist. Da wir nur an dauerhaften Kundenbeziehungen interessiert sind, machen wir das nicht.

Ich habe schlechte Erfahrung mit sehr kurzfristigen Preiserhöhungsmitteilung von superflex (Name geändert). Wie ist das bei Bürgergas?

Per Gesetz muss eine Preisänderung mind. 6 Wochen vorher mitgeteilt werden. Erstens benachrichtigen wir sehr frühzeitig, zweitens in einem deutlich formulierten Brief, drittens gibt es bei uns keinen Laufzeitzwang mit automatischer Wucherverlängerung. Wir haben kein Interesse daran, Leute festzunageln.

Geben Sie die Erhöhung der Umlagen, EEG usw., an die Kunden weiter?

Unsere Preise sind knapp kalkuliert, und wir finden es nur ehrlich und nachvollziehbar, dies transparent auszuweisen und zum Termin 1:1 weiterzugeben. Ansonsten müssten wir ja vorauseilend, sozusagen „auf Vorrat“ erhöhen.

Ich benötige ein Angebot von Ihnen, um bei meinem Örtlichen nachverhandeln zu können.

Angebote zum Nachverhandeln gibt es bei uns nicht. Vielleicht kriegen Sie einen Spezi-Preis beim Örtlichen, aber dann müssen dessen treue Altkunden dafür mehr zahlen. Oft reicht ja schon die Vorgaukelei, einen Spezipreis zu kriegen …. 

Unser Tipp: Drohen Sie beim Örtlichen jedes Jahr mit Kündigung und einem Billiganbieter. Dazu brauchen Sie Bürgergas nicht.

Bieten Sie mir einen guten Preis an. Selbstverständlich werde ich dann ihr Unternehmen als Gaslieferant entsprechend als Stadtverordneter weiterempfehlen.

Wir heißen BürgerGas und nicht Bürgermeistergas und auch nicht Neffe-vom-Großgrundbesitzer-kriegts-billiger-Gas. BürgerGas: der Name ist Programm! Alle profitieren gleichermaßen von den günstigen Preisen. Damit sind Sonderkonditionen für kommunale Ehrenamtsträger und Hofschranzen ausgeschlossen!

Aufgrund einer Preiserhöhung von über 35% bin ich von der Rheingau (Name geändert) zu Ihnen gewechselt. Jetzt habe ich von Rheingau ein Angebot erhalten, das 4% günstiger ist als Sie. Können Sie da mithalten?

Über Ihre Frage haben wir uns sehr gewundert. Jetzt streicheln Sie den Hund, der Sie schon gebissen hat.

Eigentlich haben Sie nur zwei Möglichkeiten: Entweder spielen Sie das jährliche Wechselspiel zum günstigsten Angebot mit automatisch eingebauter gewaltiger Preiserhöhung  oder Sie bleiben ganz einfach bei BürgerGas mit der Gewissheit, stets gut versorgt zu sein mit marktgerechten und knapp kalkulierten Preisen.

Ich bin bereits Gaskunde bei Ihnen. Wenn ich jetzt auch mit dem Strom wechsele, ergibt sich dadurch eine zusätzliche Einsparung?

Strom und Gasvertrag sind nicht gekoppelt. Sie haben einen Lieferanten mit denselben AGB und denselben kundenfreundlichen Vertragsbedingungen für beides.

Wieso muss man bei Ihnen ab 50.000 Kwh einen höheren Grundpreis bezahlen?

Große Verbräuche über 50.000 kWh haben oft höhere Netz-Anschlussleistung und Zusatzanforderungen wie z.B. Rechnung zum Termin (Mietabrechnung). Diese Leistungen sind in dem höheren Grundpreis enthalten.

Provisionszahlungen

Wir sind ein Provisionsvertrieb (1000 freie Mitarbeiter) und würden gerne ihr Produkt vertreiben.

Sie vertreiben bereits an der Haustüre Zeitungsabos, Hundefutter, Knoblauchpillen. Da passen wir überhaupt nicht hin. Tipp: Mehrere Internetableger der Energiekonzerne haben Partnerschaften mit Strukturvertrieben, Sie wenden sich am Besten dorthin.

Wir sind Immobilienverwalter und haben einen Provisionsrahmenvertrag mit giftgas (Name geändert), deren Verträge laufen aber aus. Was bieten Sie uns?

Wir bieten nur günstige Preise an. Provisionen müssten wir auf den Preis aufschlagen (was ihre Mieter dann zahlen müssten), daher machen wir das nicht.

Lieferkriterien

Sollten Sie weiterhin eine Belieferung meines Gasanschlusses ablehnen, können Sie davon ausgehen, dass mein Schwiegervater ebenfalls von seinem Vertrag zurücktreten wird.

Es besteht Vertragsfreiheit, d.h., Sie entscheiden frei über Ihren Gaslieferanten. Auch wir können im Einzelfall ablehnen, z.B. wenn Sie bereits BürgerGas Kunde waren, aber nur für wenige Monate. Das treibt die Verwaltungsgebühren nach oben und diese Kosten müssten wir einpreisen.

Ich habe den Stromlieferantrag bei BürgerGas storniert und mich für einen Billigeren entschieden. Jetzt haut der aber nicht nur EEG-Umlage, sondern noch mehr auf den Strompreis drauf.

Sie haben sich für einen sehr billigen Lieferanten entschieden. Sagen wir es mal so: Wenn Sie den allerbilligsten Wein kaufen, müssen Sie auch damit rechnen, dass Sie Kopfschmerzen bekommen.

Was passiert, wenn ich mir in diesem Heizjahr eine Solarthermieanlage installieren lasse und der Verbrauch dadurch unter 10.000 kWh sinkt?

Wenn die Jahresmenge durch Energieeinsparung, Solarunterstützung oder warmen Winter unter 10.000 kWh sinkt, ändert sich nichts am Vertrag, wir liefern natürlich weiter. Das ist keine harte Grenze. Wenn Sie aber weit darunter liegen, z.B. 5.000 kWh, dann ist oft ein Kleinverbrauchstarif beim Grundversorger günstiger.

Ich beziehe Gas und Strom von Ihnen. Vor kurzem bin ich aber mit Gas zu einem Versorger gewechselt, der mir einen billigeren Preis bietet. Daraufhin hat mir Bürgergas den Strom-Vertrag gekündigt.

BürgerGas hat eine klare Haltung gegenüber den üblichen Methoden der Branche (Erstjahrespreise, Boni, Lockangebote, Spezitarife), über die wir offen aufklären. Bei BürgerGas bekommt jeder Kunde den gleichen ehrlichen, fairen Preis. Bei Gas und Strom.

Wem es nur um den kurzfristig billigsten Preis geht, der hat BürgerGas, d.h. unsere Philosophie, nicht verstanden. Wenn ein BürgerGas-Kunde mit einem Produkt bei BürgerGas bleibt, mit dem anderen aber zu einem Anbieter wechselt, der unseren Grundsätzen entgegensteht, ist das unserer Ansicht nach ein Widerspruch, der nicht auflösbar ist. Wir passen leider nicht (mehr) zusammen.

Und: Wer ein Produkt kündigt, wird unserer Erfahrung nach bald auch mit dem zweiten Produkt dieselbe Entscheidung treffen.

Wir finden es daher für beide Seiten einfacher und fairer, einen klaren Schlussstrich zu ziehen!

Werbung

Meine Güte, wann hört denn diese schreckliche Werbung endlich auf? Ich betrachte das als Zumutung, als Belästigung. Jedesmal muss ich aufstehen und das Radio ausschalten.

Schade, dass wir Ihren Geschmack ganz und gar nicht treffen konnten. Doch Wohlfühl-Marketing passt nicht zu uns. Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, über die Maschen und Tricks im Energiemarkt aufzuklären. Um auf unerfreuliche Zustände aufmerksam zu machen, muss man diese nun einmal beim Namen nennen.

Ihr wollt doch auch nur Kohle verdienen.

Lieber Kohle verdienen als Kohle verbrennen! Natürlich müssen wir von unserer Arbeit leben, aber die Zeiten der Monopolgewinne der alten Konzerne und der alternativlosen Stadtwerke sind vorbei.

Hört auf mit Wortschöpfungen, die nicht normal sind. Grüner, gelber, roter u. a. Strom. Flüssiggas ist kein Gas mehr!

Sie haben recht: Viele Marketingagenturen wollen irre Phantasienamen verkaufen für teures Geld. Goldener Strom, linksdrehendes Lachgas, Gänseblümchenenergie, etc. Wir finden unseren Namen da noch recht bodenständig.