Die Tricks der Energieversorger

Erst angelockt, dann abgezockt!

Es gibt zahlreiche Tricksereien im Energiemarkt, mit denen Energieversorger auf Kundenfang gehen. Solche Maschen gibt es nicht nur bei Billiganbietern, sondern auch bei einigen Konzerntöchtern und sogar Stadtwerken. Wir haben die üblichen Kundenfallen zusammengestellt:

Bonus-Trick
Energieversorger locken Neukunden mit hohen Boni, damit der Erstjahrespreis billig erscheint. Aber die Auszahlung ist oft an komplizierte Bedingungen geknüpft. Je höher der Bonus, desto größer die Motivation den Bonus nicht zu zahlen. Ohne Bonus zahlt man meist mehr als in der Grundversorgung. Verpasst man die Kündigungsfrist, können Tarife mit hohem Bonus im zweiten Jahr richtig teuer sein. Wird zu früh gekündigt, erhält man keinen Bonus und zahlt bereits im ersten Jahr drauf. Viele Stromanbieter haben mehrere Marken. War man bereits Kunde bei dem gewählten Unternehmen, gibt es meist auch keinen Bonus.

Versteckte Preiserhöhung
Meistens sind auch Erstjahrespreise ohne Bonus nicht kostendeckend – vor allem auf den vorderen Plätzen der Vergleichsportale. Deshalb ist eine drastische Erhöhung im zweiten Jahr erforderlich, um am Kunden zu verdienen. Die Preiserhöhung kommt häufig versteckt in Werbeschreiben oder langen E-Mails. Diese werden dann vielfach übersehen. Gerne werden Preiserhöhungen in Ferienzeiten verschickt. Die Erhöhung fällt erst auf, wenn man die Jahresrechnung prüft. Dann hat man bereits zu lange zu viel bezahlt und das Sonderkündigungsrecht verpasst.

Energiemakler
Die Gefahr bei diesem Vertriebsweg: Die Maximierung der Provisionseinnahmen steht über dem Verbraucherinteresse. Die Maklerprovision zahlt am Ende der Verbraucher über den Energiepreis mit und ein vermeintlich gutes Angebot entpuppt sich schnell als Knebelvertrag mit schlechten Konditionen. Was viele nicht wissen: Gibt der Kunde seine Zählernummer heraus, wird das bereits als Vertragsschluss gewertet. Auch am Telefon.

Service-Problem
Schlechter Service wird bewusst eingesetzt, damit der Kunde nicht zu seinem Recht kommt. Mit endlosen Warteschleifen, Anfragen und Kündigungen ohne Antwort.

Kein Grundpreis
Nur zahlen, was Sie verbrauchen, so werden Tarife ohne monatlichen Grundpreis beworben. Dabei wird der entfallende Grundpreis in einen höheren Arbeitspreis eingerechnet und je nach Preisstufe eine Mindestabnahmemenge gefordert.

EEG-Jahreswechsel-Trick
Zum Jahreswechsel ändern sich regelmäßig die gesetzlichen Umlagen. Kurz vor Jahresende wird dem Kunden aber noch der Altjahrespreis mit der alten EEG, 19NEV, Offshore etc. Umlage untergeschoben. Zum 01.01. wird die Umlagen-Erhöhung trotzdem vollzogen.

Fazit: Der Verbraucher hat die Wahl. Aufpassen und jedes Jahr das Wechselspiel betreiben oder sich einen Anbieter suchen, der auch im zweiten Jahr ehrlich kalkulierte Preise bietet.

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