Hinweis zu Korrekturrechnung Gas: Es werden KEINE Abschläge mehr eingezogen. Bitte ignorieren Sie die Abschlagsmitteilung, die vereinzelt auf Korrekturrechnungen aufgedruckt ist.

Wir verabschieden uns und sagen Danke!

Liebe Kundinnen und Kunden,

das gesamte BürgerGas-Team dankt Ihnen von ganzem Herzen für die vielen gemeinsamen Jahre, Ihre Treue und die schönen Momente – seien es kurzweilige Telefonate, freundliche Emails oder persönliche Begegnungen bei uns vor Ort. Unsere Kundinnen und Kunden haben uns seit den Anfängen von BürgerGas immer am meisten motiviert und die Arbeit zu etwas Besonderem gemacht.

Nach der Verkündung des Marktaustritts haben uns unglaublich viele rührende Kundenzuschriften erreicht. Beim Lesen musste so manches Taschentuch gezückt werden. Ihre Anteilnahme wissen wir sehr zu schätzen!

Damit Ihre guten Worte und Wünsche nicht in der Schreibtischschublade bleiben, haben wir eine Auswahl Ihrer Stimmen auf unserer Webseite zusammengestellt.

Zum Abschied zeigen wir Ihnen unseren bisher unveröffentlichten Imagefilm, der vor dem Marktumbruch gedreht wurde und wegen der Energiepreiskrise leider nie das Licht der Welt erblickt hat. Hier ist er jetzt. Viel Spaß beim Anschauen!

 

Wir wünschen Ihnen von Herzen alles Gute!

Ihr BürgerGas-Team

Selbstbestimmer Marktaustritt von BürgerGas zum 30.06.2023Der Kundenservice kümmert sich um alle Anliegen – auch nach dem 30.06.2023.

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

BürgerGas hat die Belieferung mit Gas und Strom selbstbestimmt zum 30.06.2023 eingestellt. Über die Hintergründe hat Dr. Tilmann Haar, Gründer und Geschäftsführer von BürgerGas, alle Kunden in einem persönlichen Schreiben informiert.

Dr. Haar begründet seinen Entschluss mit dem radikalen Marktumbruch und der gesetzlichen Regulierungsflut infolge der Energiepreiskrise.

Die Entscheidung für den Marktaustritt fällt aus einer Position der finanziellen Stärke und Unabhängigkeit. Weder das Unternehmen noch die Marke noch die Kunden werden an einen Wettbewerber verkauft.

Der reibungslose Wechsel war für alle Kundinnen und Kunden durch den langen Vorlauf ausreichend gewährleistet. Die ordentlichen Kündigungsfristen wurden eingehalten, Gas und Strom wie vereinbart geliefert, Preisbremsen berücksichtigt, Abschläge berechnet, Jahresrechnungen zügig erstellt, eventuelle Nachzahlungen eingezogen oder mögliche Guthaben zeitnah ausgezahlt.

Für alle Anliegen, wie z.B. Rechnungskorrekturen oder Zählerstandsklärungen, sind wir selbstverständlich auch nach dem 30.06.2023 über die bekannten Kanäle erreichbar.

Unser Kundenservice ist auf den Marktaustritt vorbereitet, dennoch bitten wir um Ihre Geduld und Ihr Verständnis, wenn es wegen erhöhten E-Mail- und Telefonaufkommens zur zeitweisen Überlastung der Kundenservice-Kanäle kommen könnte.

Lassen Sie uns ein wenig Zeit. Wir werden alle Anfragen so schnell wie möglich beantworten. Keine Anfrage geht verloren.

Dr. Tilmann Haar: „Mein Team und ich werden BürgerGas so beenden, wie es vor 15 Jahren angefangen hat: ehrlich, fair und mit persönlichem Service.“

Ihr BürgerGas-Team

Direkt zu den wichtigsten Fragen und Antworten

 

Ihr direkter Draht zu unsMit Service gut versorgt

Ganz persönlich | Mo. - Fr. | 8:00 - 16:00 Uhr

  06051 83474-0
06051 83474-29
kundenservice@buergergas.de
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Aktuelle Information zu Ihrer Abrechnung:

Zur Zeit kann sich die Erstellung Ihrer Abrechnung verzögern. Zur korrekten Berechnung der gesetzlichen Preisbremsen für alle Kundinnen und Kunden ist in der gesamten Branche eine tiefgreifende Umstellung der IT-Systeme notwendig. Diese Umstellung ist komplex, zeitaufwendig und kann in manchen Fällen zur Verzögerung von Routinevorgänge wie der Abrechnungserstellung führen. Wir bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld. Sie erhalten Ihre Abrechnung sobald wie möglich.

Bitte beachten Sie: Aufgrund unseres Marktaustritts am 30.06.2023 werden wir alle durch den Netzbetreiber vorgegebenen Turnus-Abrechnungen im Frühjahr 2023 auf Ihrer Schlussrechnung zusammenfassen. Daher kann es sein, dass Ihre Schlussrechnung einen längeren Zeitraum als 12 Monate umfasst.

 

Wichtige Fragen und Antworten zum Marktaustritt von BürgerGas

Zu welchem Termin sollte ich einen neuen Versorger beauftragen?

Wir empfehlen Ihnen, Ihren neuen Versorger zum nächstmöglichen Termin zu beauftragen. Der neue Versorger leitet in der Regel den Wechsel für Sie ein und übernimmt auch die Kündigung Ihres BürgerGas-Vertrages. Für Ihren Vertrag wurde eine reguläre Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende vereinbart.

Habe ich aktuell ein Sonderkündigungsrecht?

Nein. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Preiserhöhungen. Für Ihren Vertrag wurde eine reguläre Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende vereinbart. Sie finden die betreffende Passage in Ihrem Auftragsdokument, der Auftragsbestätigung und auf jeder Jahresrechnung.

Muss ich meinen BürgerGas-Vertrag selbstständig kündigen?

Nein. Wenn Sie einen neuen Versorger gefunden haben, kann dieser den Wechsel in der Regel für Sie übernehmen und auch Ihren Vertrag bei BürgerGas kündigen.

Kann BürgerGas mir einen neuen Versorger empfehlen?

Statt einer Empfehlung geben wir Ihnen lieber Entscheidungshilfen auf den Weg: Tipps bei der Suche nach einem neuen Anbieter finden Sie bei den Verbraucherzentralen oder auf unserer Webseite. Seien Sie insbesondere vorsichtig bei Billiganbietern und schauen Sie genau auf die Vertragskonditionen, vermeiden Sie Laufzeitfallen und seien Sie kritisch bei bezahlten Einträgen in Preisportalen oder werbefinanzierten Ratgebern. Sehen Sie sich in Ruhe um und entscheiden selbstbestimmt, welcher Versorger am besten zu Ihnen passt.

Weitere Tipps haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Bekomme ich eine Schlussrechnung?

Sie erhalten umgehend eine Schlussrechnung, sobald uns die erforderlichen Daten Ihres Netzbetreibers vorliegen. Bitte geben Sie sowohl uns als auch Ihrem neuen Versorger zum Lieferende Ihren Zählerstand durch. Dieser muss sonst vom Netzbetreiber geschätzt werden.

Was passiert, wenn ich keinen neuen Versorger beauftrage?

Das Ende der Belieferung mit Gas und Strom durch BürgerGas ist der 30.06.2023. Sollten Sie selbst keinen Versorgerwechsel einleiten, senden wir Ihnen die fristgerechte Kündigung Ihres Vertrages zum 30.06.2023 per Brief. Falls Sie keinen anderen Lieferanten beauftragen, ist eine durchgängige Belieferung per Gesetz durch die Grund- bzw. Ersatzversorgung geregelt.

Was passiert mit den Preisbremsen?

Es ändert sich nichts. Die staatlichen Preisbremsen für Gas und Strom werden ab März 2023 automatisch in Ihren monatlichen Abschlag einkalkuliert. Da die Preisbremsen für Januar und Februar rückwirkend gelten, werden diese Monate ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt. Wir informieren Sie dazu zeitnah in einem separaten Schreiben. Ihr neuer Versorger führt die Preisbremsen per Gesetz fort.

An wen kann ich mich bei Servicefragen wenden?

Sie können sich weiterhin an unseren Kundenservice wenden: Wir sind wie gewohnt für Sie da.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wer hilft mir, wenn ich nach dem 30.06.2023 ein Anliegen habe?

Für alle Anliegen, wie z.B. Rechnungskorrekturen oder Zählerstandsklärungen, sind wir auch nach dem 30.06.2023 über die bekannten Kanäle erreichbar.

Ist BürgerGas insolvent?

Nein. BürgerGas tritt selbstbestimmt und solvent aus dem Markt aus. Die Entscheidung fällt aus einer Position der finanziellen Stärke und Unabhängigkeit.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wird BürgerGas verkauft?

Nein. Weder das Unternehmen noch die Marke noch die Kunden werden an einen Wettbewerber verkauft.

Weitere Informationen finden Sie hier.